Nach Ärztemarathon: Kärntnerin erstreitet 130.000 Euro Schmerzensgeld
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Ein medizinischer Gutachter bestätigte eine unzureichende Behandlung nach dem Sturz.
- Eine Kärntnerin erlitt nach einem Fahrradsturz infolge einer Fehldiagnose dauerhafte Verletzungen an Handwurzel und Arm.
- Nach jahrelangen chronischen Schmerzen und einer Frühpensionierung erstritt die Frau 130.000 Euro Schmerzensgeld von der AUVA.
- Der Rechtsstreit endete mit einem rechtskräftigen Vergleich, bei dem der Versicherungsträger auch die Prozesskosten übernimmt.
Die Frau erhält nach einem dreijährigen Rechtsstreit insgesamt 130.000 Euro Schmerzensgeld. Zusätzlich übernimmt der Versicherungsträger die gesamten Prozesskosten.
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Fehldiagnose nach Fahrradsturz
Vor vier Jahren endete ein alltäglicher Fahrradausflug für eine Frau aus Kärnten in einem medizinischen Albtraum. Nach einem Sturz zog sie sich Verletzungen am linken Ellenbogen und rechten Handgelenk zu. Zwar wurde der Arm im Krankenhaus eingegipst, doch eine schwerwiegende Bandverletzung im Bereich der Handwurzel blieb trotz offensichtlicher Befunde unentdeckt.
Die Schmerzen hielten über Wochen an. Trotz wiederholter Hilferufe und einer durchgeführten MRT-Untersuchung wurde die Verletzung weiterhin falsch eingeschätzt. Betroffene schildert die Situation rückblickend: „Ich wurde eingegipst und hatte extrem starke Schmerzen. Wenn ich darauf hinwies, wurde ich als wehleidig eingestuft und heimgeschickt.“
Späte Diagnose und dauerhafte Folgen
Erst ein später konsultierter Spezialist erkannte die tatsächliche Schwere der Verletzung zwischen Kahn- und Mondbein. Eine Operation folgte, doch die chronischen Schmerzen und massiven Bewegungseinschränkungen blieben. Als Rechtshänderin ist sie heute in ihrem Alltag stark eingeschränkt, sei es beim Schreiben oder bei der Gartenarbeit.
Rechtsstreit mit der AUVA
Die gesundheitlichen Folgen zwangen die Frau in die Frühpension. Ein gerichtlich bestellter Gutachter am Landesgericht Klagenfurt bestätigte die unzureichende Behandlung und die daraus resultierenden langen Schmerzphasen. Obwohl ihr Anwalt zunächst eine Forderung von 31.000 Euro stellte, lehnte die AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt) diese zunächst ab.

Nach drei Jahren juristischem Tauziehen endete das Verfahren mit einem rechtskräftigen Vergleich. Die Frau erhält nun 130.000 Euro Schmerzensgeld – mehr als das Vierfache der ursprünglichen Forderung. Zudem übernimmt der Versicherungsträger die gesamten Prozesskosten. Die Klägerin zeigt sich erleichtert und rät Betroffenen, sich bei Behandlungsfehlern nicht vom Prozessrisiko entmutigen zu lassen.
Vorgehen bei Verdacht auf Behandlungsfehler
Wer einen Behandlungsfehler vermutet, sollte strukturiert vorgehen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt folgende Schritte:
- Dokumentation: Fordern Sie die vollständige Patientenakte an und halten Sie den Behandlungsverlauf schriftlich fest.
- Krankenkasse nutzen: Gesetzliche Krankenkassen können Unterlagen prüfen und ein kostenfreies Gutachten beim Medizinischen Dienst veranlassen.
- Schlichtungsstellen: Die Landesärztekammern bieten Gutachterkommissionen an.
Beachten Sie dabei, dass die Einschätzungen von Schlichtungsstellen rechtlich nicht bindend sind. Zudem sollten Geschädigte die dreijährige Verjährungsfrist im Blick behalten, nach der Ansprüche in der Regel erlöschen.
Häufige Fragen
Was ist bei einem Verdacht auf einen Behandlungsfehler zu tun?
Betroffene sollten die Patientenakte anfordern, den Behandlungsverlauf dokumentieren und die Krankenkasse für eine Prüfung kontaktieren.
Wie lange sind Ansprüche bei einem Behandlungsfehler gültig?
Ansprüche bei einem Behandlungsfehler verjähren in der Regel nach einer Frist von drei Jahren.
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