Landkreis veröffentlicht Führerscheinentzug im Internet
- Der Landkreis Ludwigslust-Parchim veröffentlichte den Führerscheinentzug eines 24-jährigen Mannes auf seiner offiziellen Webseite.
- Die Veröffentlichung erfolgte, da der Aufenthaltsort des Betroffenen unbekannt ist und eine Zustellung per Post nicht möglich war.
- Rechtsgrundlage für dieses Vorgehen ist das Verwaltungszustellungsgesetz, das öffentliche Bekanntmachungen bei Unzustellbarkeit erlaubt.
