Legale Wege zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag
- Haushalte müssen nur einen Rundfunkbeitrag pro Wohnung zahlen, unabhängig von der Anzahl der Bewohner.
- Personen mit Sozialleistungen wie BAföG oder Bürgergeld können sich vollständig vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.
- Bei einem Umzug in das Ausland oder in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung entfällt die Beitragspflicht komplett.
