Mietverträge: Duschverbot in der Nacht ist rechtlich unwirksam
- Vermieter dürfen das Duschen oder Baden in der Nacht vertraglich nicht verbieten.
- Das Wasserrauschen gilt als übliches Mietgeräusch und muss rund um die Uhr hingenommen werden.
- Vermieter müssen über das gesamte Jahr hinweg eine 24-stündige Versorgung mit Warmwasser sicherstellen.
