OGH bestätigt Schadenersatzpflicht für Siebenjährigen nach Unfall
- Ein siebenjähriger Junge schoss auf einer Feier versehentlich mit einem Pfeil auf ein anderes Kind.
- Der Oberste Gerichtshof in Österreich bestätigte die Haftung des Kindes durch eine Billigkeitshaftung.
- In der Regel übernimmt die Haftpflichtversicherung der Eltern den finanziellen Schaden bei solchen Unfällen.
