Zum Inhalt springen
On Air Festival

Urteil zum Kindergeburtstag: Wenn Siebenjährige für Spielunfälle haften müssen

Gerichtssaal und juristische Symbole Aktuelle News

Der Oberste Gerichtshof in Österreich hat ein Grundsatzurteil zur Haftung von Minderjährigen gefällt.

Schadensersatz nach Bogen-Unfall

Ein Vorfall bei einem Kindergeburtstag im Jahr 2020 hat nun den Obersten Gerichtshof (OGH) in Österreich beschäftigt. Ein damals siebenjähriger Junge schoss von einem Baumhaus aus mit einem Kinderbogen, als sich der Pfeil löste und einen sechsjährigen Spielkameraden am Auge traf.

Das verletzte Kind forderte daraufhin 130.000 Euro Schadensersatz. Die Gerichte gaben dem Kläger recht. Der OGH wies nun die außerordentliche Revision zurück und bestätigte damit die Haftung des Jungen.

Die Rolle der Billigkeitshaftung

In Österreich sind Kinder unter 14 Jahren zivilrechtlich grundsätzlich nicht deliktsfähig. Da die Eltern ihre Aufsichtspflicht jedoch nicht verletzt hatten, griff eine sogenannte Billigkeitshaftung gemäß Paragraf 1310 ABGB.

Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass dem Jungen die Gefährlichkeit des Umgangs mit Pfeil und Bogen durchaus bewusst gewesen sei. Da keine Aufsichtsperson für den Schaden haftbar gemacht werden konnte, wurde das Kind selbst in die Pflicht genommen.

Trotz des gegen das Kind gerichteten Anspruchs ist eine private finanzielle Ruinierung unwahrscheinlich. Rechtsexperten betonen, dass in solchen Fällen in der Regel die Haftpflichtversicherung der Eltern eintritt und die wirtschaftliche Last übernimmt.

Urteil zum Kindergeburtstag: Wenn Siebenjährige für Spielunfälle haften müssen

Rechtslage in Deutschland

Auch in Deutschland ist das Deliktsrecht für Kinder ähnlich geregelt. Gemäß § 828 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sind Kinder unter sieben Jahren grundsätzlich nicht für Schäden verantwortlich, die sie anderen zufügen.

Ab dem siebten Geburtstag können Kinder jedoch schadensersatzpflichtig werden, sofern sie die für die Tat nötige Einsicht in ihre Verantwortlichkeit besitzen. Ob die Eltern für den Schaden aufkommen müssen, hängt hingegen davon ab, ob sie ihre Aufsichtspflicht nach § 832 BGB verletzt haben.

Unfälle unter Kindern sind keine Seltenheit. Das Bundesgesundheitsministerium verzeichnet jährlich rund 1,9 Millionen Kinder unter 15 Jahren, die aufgrund von Unfallverletzungen ärztlich behandelt werden müssen.