Rechtliche Vorgaben für den Bau von Sichtschutzzäunen im Garten
Ratgeber & Tipps
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Aktualisiert: 20. August 2026
Zusammenfassung KI-generiert, redaktionell geprüft
- Sichtschutzzäune bis zu einer Höhe von zwei Metern sind in den meisten Bundesländern ohne Baugenehmigung zulässig.
- Bebauungspläne können strengere Vorgaben für die Höhe, das verwendete Material und die optische Gestaltung vorschreiben.
- An Straßenecken oder Ausfahrten sind aus Gründen der Verkehrssicherheit häufig Höhen von nur 80 Zentimetern erlaubt.