Reform der Nachrichtendienste: Klarheit bei Befugnissen nötig
- Die Debatte zur Geheimdienstreform vermischt häufig rechtlich grundverschiedene Überwachungsmaßnahmen.
- Nachrichtendienste dürfen Wohnräume laut Verfassungsgericht nur eingreifen, wenn polizeiliche Hilfe nicht rechtzeitig verfügbar ist.
- Die geplante Reform soll vage Befugnisse durch präzise gesetzliche Grundlagen ersetzen, um rechtliche Grauzonen zu beseitigen.
