Rentnerin muss 1.626 Euro Steuern für Auslandseinkommen nachzahlen
- Eine 69-jährige Rentnerin muss für das Steuerjahr 2024 eine Steuernachzahlung von 1.626 Euro leisten.
- Die Renten aus Belgien, Italien und den Niederlanden werden von den Versicherungsträgern steuerlich nicht miteinander abgeglichen.
- Wer in verschiedenen europäischen Staaten gearbeitet hat, erwirbt dort in der Regel separate Rentenansprüche.
