Rote Ampel: Überfahren für Einsatzfahrzeuge erlaubt
- Autofahrer dürfen bei roter Ampel die Haltelinie überfahren, um Rettungskräften Platz zu machen.
- Das Überqueren der Haltelinie ist erlaubt, wenn dadurch akute Gefahren für Menschenleben abgewendet werden.
- Beim Einfahren in die Kreuzung ist äußerste Vorsicht geboten und der Querverkehr muss stets beobachtet werden.
