Sachsen hält am Buß- und Bettag fest: Kosten für Beschäftigte
- Sachsen ist das einzige Bundesland, in dem der Buß- und Bettag weiterhin ein gesetzlicher Feiertag ist.
- Die sächsischen Arbeitnehmer finanzieren den freien Tag durch einen um 0,5 Prozentpunkte höheren Beitrag zur Pflegeversicherung selbst.
- Die Regelung bedeutet für Beschäftigte in Sachsen eine jährliche Mehrbelastung von durchschnittlich 207 Euro.
