Schimmel in Mietwohnungen: Rechte und Pflichten bei Befall
- Schimmel in Wohnungen nimmt mit Beginn der Heizperiode aufgrund feuchter Herbstluft und sinkender Wandtemperaturen häufig zu.
- Der Vermieter muss zunächst beweisen, dass keine baulichen Mängel oder Wärmebrücken für die Schimmelbildung verantwortlich sind.
- Mieter sind verpflichtet, Schimmelbefall dem Vermieter unverzüglich schriftlich anzuzeigen, um ihre Mietminderungsrechte zu wahren.
