Seniorenresidenz reduziert nach Todesfall geforderte 16.000 Euro
- Ein Schweizer Heimbetreiber verlangte nach dem Tod eines Ehepaares 16.000 Euro für drei weitere Monate.
- Der Sohn wehrte sich gegen die Forderung von Betreuungs- und Verpflegungspauschalen für die leere Wohnung.
- Nach Einschaltung eines Verbrauchermagazins erließ die Senevita AG dem Sohn rund 4.800 Euro der Kosten.
