Steuererklärung 2023: Frist für Selbstabgeber endete am 2. September
- Die reguläre Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2023 endete für nicht beratene Steuerpflichtige am 2. September 2024.
- Bei verspäteter Abgabe setzt das Finanzamt einen gesetzlich festgelegten Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro pro Monat fest.
- Wer sich durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein unterstützen lässt, hat für das Steuerjahr 2023 bis Juni 2025 Zeit.
