Steuererklärung korrigieren: Wichtige Fristen und Vorgehensweise
- Fehler vor Erhalt des Steuerbescheids können dem Finanzamt schriftlich oder elektronisch mitgeteilt werden.
- Nach Erhalt des Steuerbescheids gilt für Einsprüche grundsätzlich eine einmonatige Frist ab Bekanntgabe.
- Unvollständige Angaben oder verschwiegene Einnahmen müssen dem Finanzamt unverzüglich gemeldet werden.
