Steuererklärung: Verspätungszuschlag droht ab 2. September
- Die offizielle Frist für Steuerpflichtige endet am 2. September.
- Bei einer Fristüberschreitung werden automatisch mindestens 25 Euro Verspätungszuschlag pro Monat fällig.
- Eine Fristverlängerung kann durch einen formlosen Antrag beim Finanzamt unter Angabe von Gründen erreicht werden.
