Verkehrsbußgelder: Verjährungsfrist steigt ab Juli 2026 auf sechs Monate
- Ab dem 1. Juli 2026 steigt die Verjährungsfrist für Verkehrsverstöße von drei auf sechs Monate.
- Die gesetzliche Änderung soll eine Einstellung von Verfahren verhindern, die bisher aufgrund der Behördenüberlastung abgelaufen sind.
- Für Verstöße, die bis zum 30. Juni 2026 begangen werden, gilt weiterhin die alte Dreimonatsfrist.
