Vermieter haften oft für unbezahlte Wasserrechnungen ihrer Mieter
- Ein ehemaliger Hauseigentümer in Kassel soll für unbezahlte Wassergebühren seiner früheren Mieter 1.066 Euro nachzahlen.
- Kommunale Satzungen machen Eigentümer als Gesamtschuldner haftbar, wenn Mieter ihre Wasser- und Abwasserrechnungen nicht begleichen.
- Die Stadt Kassel nutzt diese Haftung als milderes Mittel, da eine Wasserabsperrung in bewohntem Wohnraum meist unverhältnismäßig wäre.
