VGH stoppt private Hühnerhaltung im Außenbereich
- Der VGH Baden-Württemberg untersagte einem Tierhalter die Hühnerhaltung in einer Voliere im bauplanungsrechtlichen Außenbereich.
- Die Voliere umfasst weniger als 12 Kubikmeter Rauminhalt und wurde daher als verfahrensfrei eingestuft.
- Das Gericht wertete das Vorhaben als unzulässige Hobbytierhaltung, da kein privilegierter landwirtschaftlicher Betrieb vorlag.
