Vorzeitiger Renteneintritt: Abschläge mit Sonderzahlungen ausgleichen
- Für Jahrgänge ab 1964 liegt das reguläre Renteneintrittsalter bei 67 Jahren.
- Jeder Monat vorzeitigen Renteneintritts mindert die lebenslange Rente um 0,3 Prozent.
- Wer 45 Beitragsjahre vorweisen kann, darf früher und abschlagsfrei in den Ruhestand gehen.
