Wildpinkeln auf Radtouren kann Bußgelder bis 5.000 Euro kosten
- Das Urinieren im Freien gilt in Deutschland als Ordnungswidrigkeit und kann als Belästigung der Allgemeinheit geahndet werden.
- Je nach Stadt variieren die Bußgelder für Wildpinkler von 20 Euro bis hin zu einer maximalen Strafe von 5.000 Euro.
- Bei einer sexuellen Absicht oder gezielter Entblößung drohen sogar Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr.
