Geld für den Hahn? Wiener Gastronomie verlangt bis zu 3,60 Euro für Leitungswasser
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In Wiener Lokalen variieren die Preise für Leitungswasser stark.
Wer in einem Wiener Restaurant ein Glas Leitungswasser bestellt, erlebt oft eine böse Überraschung auf der Rechnung. Eine aktuelle Stichprobe der Arbeiterkammer (AK) Wien zeigt, dass Gäste in vielen Betrieben tief in die Tasche greifen müssen – selbst wenn sie bereits Speisen oder andere Getränke konsumiert haben.
Die Bilanz: Kostenloses Wasser ist die Ausnahme
Die Untersuchung von 30 Gastronomiebetrieben in Wien verdeutlicht, dass die kostenlose Abgabe von Leitungswasser keine Selbstverständlichkeit mehr ist. Die Ergebnisse der Stichprobe sind eindeutig:
- 23 von 30 Lokalen: Hier kostet Leitungswasser grundsätzlich Geld, unabhängig vom restlichen Verzehr.
- 3 von 30 Lokalen: Leitungswasser bleibt hier für den Gast kostenlos, auch zum Aufspritzen von Limonaden.
- 4 von 30 Lokalen: Ein Glas Leitungswasser ist bei sonstigem Konsum gratis, für gemischte Getränke wird jedoch ein Aufschlag fällig.
Preistreiberei bei der Ressource Wasser
Die Preisspanne ist immens. Für einen halben Liter Leitungswasser verlangen die Lokale zwischen 0,80 Euro und 3,60 Euro. Im Durchschnitt liegen die Kosten für 0,5 Liter bei 2,05 Euro; für 0,25 Liter werden im Schnitt 1,12 Euro fällig.
Rechtlich ist dieses Vorgehen in Österreich zulässig, sofern der Preis transparent in der Speisekarte ausgewiesen ist. Dennoch sorgt die Preisgestaltung für politische Zündstoff.

Kritik an den „Wucher“-Preisen
Die SPÖ-Klubvize Julia Herr kritisiert die aktuelle Praxis scharf. Sie bezeichnet die Preise im Vergleich zu den tatsächlichen Leitungskosten als unverhältnismäßig und spricht von „Wucher“. Ihre Forderung: Leitungswasser sollte in der Gastronomie grundsätzlich kostenlos angeboten werden, sofern der Gast bereits anderweitig konsumiert.
Keine gesetzliche Pflicht zur Gratiskultur
Im Gegensatz zu Ländern wie Spanien, Portugal oder dem Vereinigten Königreich gibt es in Österreich – wie auch in Deutschland – keine gesetzliche Verpflichtung für Gastronomen, Leitungswasser kostenlos auszuschenken.
Die EU-Trinkwasserrichtlinie (2020/2184) empfiehlt Gastronomiebetrieben zwar, Leitungswasser kostenlos oder gegen ein geringes Entgelt anzubieten. Eine bindende Vorgabe stellt dies jedoch nicht dar. Somit bleibt die Entscheidung über die Bepreisung des Wassers weiterhin den einzelnen Betrieben überlassen.
