Wien-Check: Bis zu 3,60 Euro für ein Glas Leitungswasser
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In Wiener Gastronomiebetrieben ist Leitungswasser selten gratis.
Teurer Durstlöscher in Wien
Wer in einem Wiener Restaurant ein Glas Leitungswasser bestellt, erlebt beim Blick auf die Rechnung oft eine Überraschung. Eine aktuelle Stichprobe der Arbeiterkammer (AK) zeigt, dass Leitungswasser in der Gastronomie mittlerweile ein teures Gut geworden ist.
In einigen Lokalen werden für einen halben Liter bis zu 3,60 Euro fällig – selbst dann, wenn der Gast bereits Speisen oder andere Getränke konsumiert.
Die Bilanz der Stichprobe
Die AK untersuchte 30 Betriebe, um die Preispolitik zu durchleuchten. Das Ergebnis verdeutlicht, dass kostenloses Wasser zur Ausnahme geworden ist:
- 23 von 30 Lokalen: Hier kostet Leitungswasser grundsätzlich Geld, unabhängig vom restlichen Verzehr.
- 3 von 30 Lokalen: Das Wasser ist komplett gratis, auch zum Aufspritzen von Getränken.
- 4 von 30 Lokalen: Leitungswasser ist nur als Beigabe zu anderen Getränken kostenlos. Wer Limonaden damit aufspritzt, zahlt extra.
Preise und rechtliche Lage
Rechtlich ist die Verrechnung von Leitungswasser in Österreich zulässig, sofern der Preis korrekt auf der Speisekarte ausgewiesen ist. Die Stichprobe ergab erhebliche Preisspannen:
Ein halber Liter kostet im Schnitt 2,05 Euro, bei einer Spanne von 0,80 bis 3,60 Euro. Für 0,25 Liter verlangen die Betriebe durchschnittlich 1,12 Euro (Spanne: 0,40 bis 1,80 Euro).

Politik fordert Umdenken
Die hohen Preise sorgen für Kritik aus der Politik. SPÖ-Klubvize Julia Herr bezeichnet die Gebühren als Wucher. Sie argumentiert, dass die Kosten in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Wert des Wassers stehen und fordert ein kostenloses Angebot bei gleichzeitiger Bestellung von Speisen oder anderen Getränken.
Keine gesetzliche Gratis-Pflicht
Im Gegensatz zu Ländern wie Spanien, Portugal oder Großbritannien gibt es in Österreich (und auch in Deutschland) keine gesetzliche Verpflichtung, Leitungswasser kostenlos auszuschenken.
Die EU-Trinkwasserrichtlinie (2020/2184) empfiehlt Gastronomen zwar, Wasser kostenlos oder gegen eine geringe Servicegebühr anzubieten, rechtlich bindend ist diese Aufforderung für die Betriebe jedoch nicht.
