Zum Inhalt springen
On Air Festival

Haftstrafe droht: Rentner riskiert Gefängnis wegen Taubenfütterung

Ein älterer Mann bei der Fütterung von Vögeln auf einem öffentlichen Platz. Aktuelle News

Brian Wilkins steht wegen wiederholter Verstöße gegen ein Fütterungsverbot vor Gericht.

Gerichtsprozess gegen den „Vogelmann“ von Hartlepool

Im nordenglischen Hartlepool steht ein 78-jähriger Rentner Mitte September vor einem Geschworengericht. Brian Wilkins muss sich wegen wiederholter Verstöße gegen ein gerichtliches Fütterungsverbot verantworten.

Die lokalen Behörden werfen dem Senior vor, durch das großflächige Auslegen von Brotkrumen eine Rattenplage verursacht zu haben. Wilkins bestreitet die Vorwürfe vehement und hat sich für einen Geschworenenprozess entschieden, bei dem ihm nun eine mögliche Gefängnisstrafe droht.

Ein tägliches Ritual als Streitpunkt

Wilkins, der in seiner Heimat als „Vogelmann“ bekannt ist, kauft täglich etwa 30 Laibe Brot für die lokale Tierwelt. Er betrachtet sein Handeln als Akt des Tierschutzes und als notwendige Maßnahme gegen das Verhungern von Tieren.

„Ich weise die Anklage zurück. Es verstößt gegen englisches Recht, das Leid von Tieren zuzulassen“, erklärte Wilkins nach der Anhörung. Er sieht die Verantwortung für die Rattenbekämpfung bei der Gemeinde: „Die Pflicht, die Rattenpopulation zu kontrollieren, liegt bei ihnen, nicht bei mir.“

Behörden sehen Gefahren für die Öffentlichkeit

Die Stadtverwaltung von Hartlepool begründet ihr hartes Vorgehen mit zahlreichen Beschwerden von Anwohnern und lokalen Geschäften. Man warnt vor massiven Auswirkungen auf die Lebensqualität, insbesondere in der Nähe einer Grundschule.

Haftstrafe droht: Rentner riskiert Gefängnis wegen Taubenfütterung

Laut den Behörden ignoriert Wilkins seit 2023 diverse Schutzanordnungen. Ein Sprecher der Gemeinde betonte, dass rechtliche Schritte das letzte Mittel seien, doch mangelnde Kooperationsbereitschaft habe ihnen keine andere Wahl gelassen.

Rechtliche Situation und gesundheitliche Aspekte

Während in England der aktuelle Fall Wilkins vor Gericht geklärt wird, zeigt sich auch in Deutschland ein uneinheitliches Bild. Es gibt kein bundesweites Verbot für das Füttern von Tauben, doch zahlreiche Kommunen haben eigene Satzungen erlassen.

  • In Städten wie Hamburg oder Stuttgart können Bußgelder bei Verstößen bis zu 5.000 Euro betragen.
  • Andere Städte wie Frankfurt am Main setzen die Höchststrafen bei deutlich geringeren Beträgen, etwa 200 Euro, an.

Der Deutsche Tierschutzbund gibt zu bedenken, dass Stadttauben häufig zu Unrecht als Gesundheitsrisiko abgewertet werden. Sie seien keine klassischen Wildvögel, sondern Nachkommen domestizierter Tiere. Statt Fütterungsverbote und Repressionen schlagen Tierschützer den Bau betreuter Taubenhäuser vor, um die Bestände durch den Austausch von Eiern tierschutzgerecht zu regulieren.