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Kölner Asyl-Skandal: Warum Schwerverbrecher trotz Ausreisepflicht bleiben durften

Das Stadthaus in Köln, Sitz der Ausländerbehörde. Aktuelle News

Die Kölner Ausländerbehörde steht wegen unterlassener Abschiebungen in der Kritik.

Der Kölner Asylskandal weitet sich aus. Recherchen belegen, dass mindestens sechs schwer kriminelle Personen nicht abgeschoben wurden, weil die Stadtverwaltung auf Unterstützungsangebote der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) Coesfeld nicht reagierte.

Die ZAB hatte Köln eine Liste mit rund 500 ausreisepflichtigen Personen übermittelt und konkret angeboten, die für Abschiebungen notwendigen Dokumente zu beschaffen. Die Stadtverwaltung ließ dieses Angebot ungenutzt verstreichen. Inzwischen haben Sicherheitsbehörden der Bezirksregierung Köln die Liste angefordert, um sie mit eigenen Erkenntnissen abzugleichen. Zudem liegen der Staatsanwaltschaft erste Strafanzeigen gegen städtische Verantwortliche vor.

Der „Clan J.“: Vom Menschenhandel zum Sozialbetrug

Im Zentrum der Debatte stehen mehrere Großfamilien vom Westbalkan. Der Clan J. aus Serbien ist bei den Strafverfolgungsbehörden seit langem bekannt; 25 seiner Mitglieder tauchen auf der Coesfelder Liste auf.

Besonders schwer wiegt der Fall einer jungen Frau (Jelena S., Name geändert). Laut Staatsanwaltschaft wurde sie 2016 als 16-Jährige für 85.000 Euro von ihrem Vater an den Clan J. in Köln-Ostheim „verkauft“, um einen Sohn der Familie zu heiraten. Trotz einer Verurteilung wegen schweren Bandendiebstahls im Jahr 2020 blieb sie aufgrund einer Duldung im Land.

Während die Frau und andere Familienmitglieder in Geschäfte verwickelt sein sollen, bei denen Luxusautos im Wert von knapp 370.000 Euro vor den Behörden verschleiert wurden, bezieht die Familie weiterhin staatliche Leistungen. Aktuell steht dieser Familienzweig wegen Sozialleistungsbetrugs in Höhe von knapp 110.000 Euro vor dem Kölner Landgericht.

Kölner Asyl-Skandal: Warum Schwerverbrecher trotz Ausreisepflicht bleiben durften

Fehlende Konsequenzen trotz Vorstrafen

Die Aktenlage wirft Fragen zur Arbeitsweise der Kölner Behörden auf. Manche Familienmitglieder stehen bereits seit den 1980er-Jahren im Visier der Ermittler. Trotz zahlreicher Vorstrafen, etwa wegen Eigentumsdelikten, wurde kein konsequenter Ausreiseprozess eingeleitet.

Ein weiteres Beispiel ist die Familie eines Mannes namens Marko M. (Name geändert). Zusammen mit seiner Frau kommt das Paar auf 19 Vorstrafen. Dennoch wurde die zehnköpfige Familie in ein Bleiberechtsprogramm aufgenommen. Die monatlichen Kosten für den Staat belaufen sich hierbei auf etwa 7.500 Euro.

Verbindungen zu gewaltsamen Auseinandersetzungen

Die Behördenpassivität betrifft auch Personen, die in aktuelle Gewaltdelikte verwickelt sind. Der 45-jährige Goran B. (Name geändert), ein führendes Mitglied des Roma-Clans B., wurde bei einer Schießerei in Köln-Mülheim verletzt. Trotz früherer Verurteilungen wegen Einbrüchen und einer Haftstrafe erhielt der Mann aufgrund seiner familiären Situation – er hat sieben Kinder – eine Duldung.

Obwohl Goran B. selbst nicht auf der Coesfelder Liste steht, finden sich dort zwölf weitere Mitglieder seines Clans. Die Ermittlungsbehörden prüfen derzeit, ob diese Personen in die Straßenschlacht involviert waren. Die Stadt Köln muss sich nun erklären, warum die angebotene Hilfe bei der Identitätsklärung und Passbeschaffung für derart auffällig gewordene Personen nicht in Anspruch genommen wurde.