Bußgeld für Privatparker auf gewidmetem Gehweg in Planegg
- Ein Eigentümer in Planegg erhielt ein Bußgeld von 55 Euro für das Parken seines Autos auf einer Fläche vor seinem eigenen Haus.
- Das Ordnungsamt stuft die betroffene Fläche als öffentlich gewidmeten Gehweg ein, weshalb die Straßenverkehrs-Ordnung Vorrang hat.
- Selbst angebrachte Markierungen auf dem Boden haben keine rechtliche Wirkung und heben die Widmung als öffentlicher Weg nicht auf.
