EU-Verordnung: 49 invasive Pflanzenarten in Gärten verboten
- Die EU-Verordnung 1143/2014 untersagt den Anbau von 49 invasiven Pflanzenarten zum Schutz der Biodiversität.
- Eigentümer müssen gelistete Arten auf eigene Kosten beseitigen, wenn deren Vorkommen behördlich erfasst wird.
- Zusätzlich zu EU-Vorgaben können Kleingartenvereine weitere Arten aufgrund von Wuchskraft oder Allergien verbieten.
