Hohe Bußgelder für Radfahrer an geschlossenen Bahnschranken
- Das Missachten einer geschlossenen Bahnschranke kostet Radfahrer ein Bußgeld von 350 Euro zuzüglich Gebühren.
- Zusätzlich zum Bußgeld wird ein Punkt im Flensburger Fahreignungsregister eingetragen.
- Radfahrer können der Strafe auch durch Absteigen und Schieben des Fahrrads nicht entgehen.
