Neue EU-Regeln zur KI-Haftung bis Dezember 2026
- KI-Systeme besitzen keine eigene Rechtspersönlichkeit und können daher nicht direkt für Fehler oder Schäden belangt werden.
- Unternehmen haften für Handlungen ihrer KI-Systeme so, als ob diese von menschlichen Angestellten vorgenommen worden wären.
- Die EU-Produkthaftungsrichtlinie stuft Software als haftungsrelevant ein und muss bis zum 9. Dezember 2026 national umgesetzt werden.
