Neue Regeln für Parkverstöße und Mindestabstände im Verkehr
- Das Parken in zweiter Reihe ist generell verboten und kostet mindestens 55 Euro Bußgeld.
- Fahrzeuge müssen beim Parken eine Durchfahrtsbreite von mindestens 3,05 Metern für den fließenden Verkehr freilassen.
- An Kreuzungen und Einmündungen ist ein Mindestabstand von fünf Metern zu den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten einzuhalten.
