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Marder in der Zwischendecke: So identifizieren und vertreiben Sie den ungebetenen Gast

Ein Marder in einem Gebäude. Aktuelle News

Ein Marder.

Ein Marder in der Zwischendecke ist weit mehr als eine nächtliche Lärmbelästigung. Die Tiere verursachen ernsthafte strukturelle Probleme: Sie zerstören Dämmmaterial, zerbeißen Kabel und bergen durch ihre Hinterlassenschaften gesundheitliche Risiken.

Anzeichen für einen Befall

Da Marder nachtaktiv sind, bemerken Bewohner ihre Anwesenheit meist erst durch Begleiterscheinungen. Achten Sie auf folgende Hinweise:

  • Lärm: Polternde, scharrende oder trampelnde Geräusche in den frühen Morgenstunden oder spätabends.
  • Spuren: Kotansammlungen an festen Plätzen, sogenannte „Mardertoiletten“.
  • Geruch: Ein beißender, ammoniakähnlicher Gestank durch den Urin, mit dem die Tiere ihr Revier markieren.
  • Zerstörung: Zerfleddertes Dämmmaterial, das als Nistunterlage dient, sowie angenagte Kabel oder Schläuche.

Rechtliche Rahmenbedingungen und Verbote

Im Umgang mit Mardern sind Hauseigentümer in Deutschland an strenge gesetzliche Regeln gebunden:

  • Keine Tötung: Marder unterliegen dem Jagdrecht und dürfen nicht getötet werden.
  • Fangverbot: Das eigenmächtige Fangen mit Lebendfallen und das anschließende Aussetzen ist jagdrechtlich hochproblematisch und meist unzulässig.
  • Schonzeiten: Während der Aufzuchtzeit der Jungen dürfen die Tiere keinesfalls entfernt werden. Wer Muttertiere vertreibt und Jungtiere zurücklässt, riskiert strafrechtliche Konsequenzen, die je nach Bundesland variieren.

Strategien zur Vertreibung

Da Marder extrem hartnäckig sind, führt oft nur eine Kombination verschiedener Methoden zum Ziel. Ein einzelnes Mittel reicht selten aus.

Marder in der Zwischendecke: So identifizieren und vertreiben Sie den ungebetenen Gast

Professionelle Hilfe

Kammerjäger sind erfahrene Ansprechpartner, allerdings kostenintensiv – kalkulieren Sie mit bis zu 150 Euro pro Stunde. Klären Sie vorab das Vorgehen und verhandeln Sie gegebenenfalls eine Pauschale. Alternativ können Sie sich an die zuständige Jagdbehörde oder den örtlichen Jagdausübungsberechtigten wenden.

Eigeninitiative

  • Zugänge verschließen: Dichten Sie alle Schlupflöcher ab. Wichtig: Dies darf erst geschehen, wenn zweifelsfrei sichergestellt ist, dass das Tier das Gebäude verlassen hat, um ein Einschließen zu vermeiden.
  • Geruchssperren: Marder meiden bestimmte Gerüche wie Hunde- oder Katzenhaare, Urin, Mottenkugeln, WC-Steine oder Zitrusdüfte.
  • Technische Abwehr: Bewegungsmelder mit Lichtsignalen, Ultraschallgeräte oder spezielle Mardersprays können den Aufenthalt ungemütlich machen.

Prävention: So bleibt das Haus marderfrei

Vorsorge ist deutlich einfacher als die nachträgliche Vertreibung. Kontrollieren Sie regelmäßig Dachziegel, Lüftungsschlitze und Dachrinnen auf Schwachstellen. Zudem sollten Sie Äste, die als „Brücken“ zum Dach dienen, zurückschneiden und potenzielle Futterquellen wie offene Komposter oder Tierfutter im Außenbereich beseitigen.

Häufige Fragen

Darf ich einen Marder selbst fangen und aussetzen?

Nein, das eigenmächtige Fangen mit Lebendfallen ist jagdrechtlich problematisch und in der Regel unzulässig.

Wann ist eine Vertreibung von Mardern verboten?

Während der Aufzuchtzeit der Jungen dürfen Marder keinesfalls vertrieben werden, da das Zurücklassen von Jungtieren strafrechtlich folgen hat.

Welche Kosten entstehen durch einen Kammerjäger?

Ein professioneller Kammerjäger kann bis zu 150 Euro pro Stunde kosten, weshalb Pauschalpreise vorab verhandelt werden sollten.

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