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Unfallschaden am parkenden Auto: So wickeln Sie den Anspruch korrekt ab

Ein zerkratzter Kotflügel eines modernen Audi nach einem Parkrempler. Aktuelle News

Ein korrekt geparktes Fahrzeug wurde beschädigt – nun gilt es, den Schaden effizient abzuwickeln.

Den Schaden korrekt erfassen

Wenn Sie zu Ihrem geparkten Auto zurückkehren und einen Schaden feststellen, ist der erste Schritt die polizeiliche Aufnahme. Wenn der Verursacher bereits die Polizei informiert hat, verfügen die Beamten über die notwendigen Daten.

Kontaktieren Sie umgehend die angegebene Polizeidienststelle, um das Aktenzeichen und die Personalien des Unfallgegners zu erhalten. Bewahren Sie Ruhe: Bei einem unverschuldeten Unfall ist die Rechtslage in Deutschland für den Geschädigten meist vorteilhaft.

Schritt 1: Die Versicherung informieren

Informieren Sie Ihre eigene Versicherung über den Vorfall. Wichtig: Geben Sie dort lediglich den Sachverhalt an, ohne zwingend einen Schadensfall über Ihre eigene Vollkasko zu eröffnen. Die Aufgabe Ihrer Versicherung ist es, den Kontakt zur gegnerischen Versicherung herzustellen und die Abwicklung zu koordinieren.

Da es sich um einen unverschuldeten Unfall handelt, muss die Haftpflichtversicherung des Verursachers für den Schaden aufkommen. Fordern Sie von dieser Versicherung eine Schadensnummer an, um das weitere Vorgehen zu formalisieren.

Schritt 2: Warum ein eigener Gutachter wichtig ist

Lassen Sie sich nicht auf das erstbeste Angebot oder einen Gutachter der gegnerischen Versicherung ein. Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen eigenen unabhängigen Kfz-Sachverständigen (Gutachter) zu beauftragen.

Dieser erstellt eine objektive Kalkulation der Reparaturkosten. Diese Kosten für das Gutachten sind Teil des Schadensersatzanspruchs und müssen ebenfalls von der gegnerischen Versicherung getragen werden. Ein seriöser Gutachter stellt sicher, dass auch versteckte Schäden – etwa an der Türkinematik oder der Elektronik moderner Fahrzeuge – korrekt erfasst werden.

Schritt 3: Rechtliche Unterstützung einschalten

Viele Versicherungen versuchen, die Auszahlungsbeträge durch knappe Kalkulationen niedrig zu halten. Bei einem neueren Fahrzeug mit Werksgarantie ist das Risiko hoch, dass eine unsachgemäße Reparatur den Wert Ihres Wagens mindert oder die Garantie gefährdet.

Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht ist hier der effizienteste Weg. Er setzt die Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung durch. Der entscheidende Vorteil: Wenn Sie keine Schuld am Unfall tragen, ist die gegnerische Versicherung verpflichtet, die Kosten für Ihren Anwalt zu übernehmen.

Was Sie bei modernen Fahrzeugen beachten sollten

  • Werksgarantie: Achten Sie darauf, dass die Reparatur in einer autorisierten Fachwerkstatt erfolgt, um Garantieansprüche nicht zu gefährden.
  • Wertminderung: Bei einem unverschuldeten Unfall kann neben den Reparaturkosten auch ein Anspruch auf Wertminderung des Fahrzeugs bestehen.
  • Keine voreiligen Zugeständnisse: Akzeptieren Sie keine schnellen „Cash-Angebote“ der gegnerischen Versicherung, bevor der Schaden nicht vollumfänglich durch einen Gutachter bewertet wurde.

Handeln Sie besonnen und nutzen Sie die gesetzlich verankerten Rechte für Geschädigte. Die Kombination aus eigenem Gutachten und anwaltlicher Vertretung ist der sicherste Weg, um den ursprünglichen Zustand Ihres Fahrzeugs ohne eigene finanzielle Einbußen wiederherzustellen.

Häufige Fragen

Wer bezahlt den unabhängigen Gutachter bei einem unverschuldeten Unfall?

Die Kosten für das Gutachten sind Teil des Schadensersatzanspruchs und müssen von der gegnerischen Versicherung getragen werden.

Muss ich bei einem unverschuldeten Unfall selbst für Anwaltskosten aufkommen?

Nein, wenn Sie keine Schuld tragen, ist die gegnerische Versicherung verpflichtet, die Kosten für Ihren Anwalt zu übernehmen.

Was ist bei Fahrzeugen mit Werksgarantie nach einem Unfall zu beachten?

Die Reparatur sollte in einer autorisierten Fachwerkstatt erfolgen, um bestehende Garantieansprüche nicht zu gefährden.

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